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Das Gericht tagte damals unter den alten Linden vor dem Maintor, Stabhalter und Frager war der Edelherr von Bickenbach, später der mainzische Amtmann. Klingenberg, Trennfurt, Großheubach und Röllbach entsandten je zwei, Röllfeld, Schmachtenberg, Erlenbach, Elsenfeld und Laudenbach je ein Schöffen zur Gerichtsverhandlung. Mechenhard war davon befreit, weil es das Holz für den Galgen zu stellen hatte. Bei der Gerichtsverhandlung mussten die Schöffen ein einstimmiges Urteil finden, das der Stabhalter anschließend bekannt gab. Dann zerbrach er seinen Stab und warf die Teile unter die Zuschauer. Nun war das Urteil rechtskräftig. Das Gericht, der Geistliche, der Deliquent und das Volk formierten sich unter dem Läuten des Armensünderglöckleins und zogen zum Galgen auf dem Hohberg. Der Galgen war auf einer Steinplattform errichtet und hatte drei hölzerne Pfeiler, die in Dreiecksform mit je einem Querbalken verbunden waren. Die Stadt Klingenberg hatte neben dem Centgericht noch ein eigenes Hochgericht, das von Schöffen aus Klingenberg gebildet wurde. Die Richtstätte war die selbe. Hatte der Verurteilte Vermögen, musste er die Hälfte der Gerichtskosten tragen, wenn nicht, übernahm die Cent (die Stadt) die Gesamtkosten. Wann die letzte Hinrichtung stattgefunden hat war nicht mehr festzustellen. 1728 war in Klingenberg noch ein Scharfrichter im Dienst, 1804 wird noch ein Wasenmeister (Abdecker) erwähnt. Mit dem Übergang unseres Gebiets an Bayern 1814 endet die mainzische Gerichtshoheit in Klingenberg und den dazugehörigen Orten. Die alten Gewannenahmen “Galgenröder” und “Schindergraben” sowie “Armsünderweg” erinnern an diese Zeit. |
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Haarim-Hoddrim-Kommentar:So richtig wohl fühlt man sich nicht an solchen Plätzen, wenn man an deren frühere Bedeutung denkt... Diese Richtstätte ist im Vergleich zu anderen eher unbekannt und dazu noch mitten im Wald auf einem Berg gelegen. Also absolut etwas Besonderes... |
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